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Beleuchtungsstärke

Die Beleuchtungsstärke (Kurzzeichen: E) zeigt an, wie viel Licht auf eine bestimmte Fläche trifft. Sie wird in der Einheit Lux (lx) gemessen und gibt an, wie viel Lichtstrom (in Lumen) pro Quadratmeter auf eine Fläche fällt - also wie stark eine Fläche beleuchtet wird.

Berechnung der Beleuchtungsstärke

In der Praxis wird die Beleuchtungsstärke mit einem Luxmeter gemessen, sie kann aber auch berechnet werden, indem man den Lichtstrom (Φ) durch die beleuchtete Fläche (A) teilt:

E=ΦA
Ein Beispiel: Wenn eine Lichtquelle einen Lichtstrom von 1000 Lumen erzeugt und dieser auf eine Fläche von 10 Quadratmetern verteilt wird, beträgt die Beleuchtungsstärke auf dieser Fläche 100 Lux.

Gut zu wissen: Nach dem photometrische Entfernungsgesetz wird die Beleuchtungsstärke schwächer, je weiter man sich von der Lichtquelle entfernt. Genauer gesagt: Verdoppelt sich der Abstand zur Lichtquelle, dann reduziert sich die Helligkeit auf ein Viertel.

Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften zur Beleuchtungsstärke sind wichtige Richtlinien, die festlegen, wie hell verschiedene Arbeits- und Lebensbereiche ausgeleuchtet sein sollten, um Sicherheit, Gesundheit und Komfort zu gewährleisten. In Deutschland geben beispielsweise die DIN EN 12464-1 für Innenräume und die DIN EN 12464-2 für Außenbereiche Mindestanforderungen an die Beleuchtungsstärke vor. Diese Normen regeln, wie viel Licht in verschiedenen Umgebungen, etwa in Büros, Werkstätten oder auf Straßen, benötigt wird. Die Anforderungen richten sich nach der Art der Tätigkeit: Feinarbeiten erfordern beispielsweise eine höhere Beleuchtungsstärke als grobe Arbeiten. Auch werden Aspekte wie Blendung, Schattenbildung und Lichtfarbe berücksichtigt, um optimale Sehbedingungen zu gewährleisten. Solche Vorschriften tragen dazu bei, Unfälle zu vermeiden, die Produktivität zu steigern und das Wohlbefinden der Menschen zu fördern.

10 Beispiele der Mindestanforderung an die Beleuchtungsstärke für Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche:

Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche Mindestwert Beleuchtungsstärke E
Tagebau: Orientierungsbeleuchtung 3 lx
Lager: Lagerräume für gleichartiges oder großteiliges Lagergut 50 lx
Verkehrswege: Treppen, Fahrtreppen, Fahrsteige, Aufzüge 100 lx
Allgemein: Kantinen, Teeküchen, SB-Restaurants 200 lx
Büro: Ablegen, Kopieren 300 lx
Büro: Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung 500 lx
Büro: Technisches Zeichnen (Handzeichnen) 750 lx
Elektro-Industrie: sehr feine Montagearbeiten 1000 lx
Schmuckherstellung: Bearbeitung von Edelsteinen 1500 lx
Druckereien: Stahl- und Kupferstich 2000 lx

Quelle: BAuA ASR A3.4 [PDF], Technische Regeln für Arbeitsstätten, Beleuchtung und Sichtverbindung | Abschnitt 6.2 & Anhang 3

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