Der Abstrahlwinkel, oftmals auch Ausstrahl-, Halbwerts- oder Öffnungswinkel genannt, beschreibt die Ausdehnung der Lichtkeule in Grad, innerhalb dessen mindestens 50% der maximalen Lichtstärke einer Leuchte gemessen wird. Je kleiner der Wert, desto schmaler ist der Lichtstrahl. Nach der EU-Verordnung Nr. 1194/2012 muss der Abstrahlwinkel in den meisten Fällen auf dem verkauften Leuchtmittel angegeben werden. Die Regelung erlaubt jedoch auch Ausnahmen, so dass sich auch hin- und wieder noch Leuchten ohne Angabe des Abstrahlwinkels im Handel befinden.